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Pflegepflichtberatung als echte Unterstützung für pflegende Angehörige

Mit der Frage wie der Pflegeberatungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) qualitätsgesichert werden kann, beschäftigt sich am 20.6.24 die Diakonie Deutschland im Rahmen eines Fachgesprächs mit ihren Pflegeeinrichtungen.

Wir pflegen wird sich als Vertretung pflegender Angehöriger daran beteiligen und wesentliche Dinge ansprechen die nötig sind, damit die „Pflichtberatung“ ein echter Gewinn für Pflegebedürftige und deren An- und Zugehörige sein kann.

Hierzu ist bereits 2017 in einem wissenschaftlich begleiteten Projekt ein Leitfaden entwickelt worden, der auch heute noch aktuell ist.

Laden Sie ihn hier herunter:

 pdfBeratungsleitfaden für die Beratung nach § 37 Abs.3 SGB XI, Stand 5/2017

pdfAbschlussbericht Modellprojekt „Qualitätssicherung von Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) in der Landeshauptstadt Potsdam“