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Gesetzliche Regelungen

Das Sozialgesetzbuch (SGB) XI enthält die Regelungen zur sozialen Pflegeversicherung. Hier ist festgeschrieben wie Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, welche Leistungen und Gelder für die ambulante und stationäre Pflege vorgesehen sind und wer wofür zuständig ist. (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/BJNR101500994.html)

Im Gesetz über die Pflegezeit (PflegeZG) ist die 10tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung (https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/BJNR089600008.html) und im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) die Freistellung bis zu 24 Monaten zur Pflege eines nahen Angehörigen im häuslichen Umfeld geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/BJNR256410011.html).

Beide Gesetze dienen der Unterstützung berufstätiger pflegender Angehöriger und sollen die häusliche Pflege erleichtern bzw. ermöglichen.

Anschrift Berlin

wir pflegen - Interessenvertretung u. Selbsthilfe pflegender Angehöriger in Berlin e.V.

Alt-Moabit 91
10559 Berlin

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Telefon: 030. 4597 5750
Fax: 03212 5133222
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