Das Sozialgesetzbuch (SGB) XI enthält die Regelungen zur sozialen Pflegeversicherung. Hier ist festgeschrieben wie Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, welche Leistungen und Gelder für die ambulante und stationäre Pflege vorgesehen sind und wer wofür zuständig ist. (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/BJNR101500994.html)